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HAFENORDNUNG

  1. Besucher, Gastlieger sowie Vereinsmitglieder haben sich an diese Hafenordnung zu halten

  2. Besucher und Gäste betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr.

  3. Besucher sind gern gesehen. Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist jedoch nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern, Gastliegern oder auf dem Weg zu diesen gestattet.

  4. Vereinsmitglieder, Gäste oder Besucher haften für Schäden, welche durch ihr Verschulden am Vereinseigentum entstehen.

  5. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf dem Parkplatz abgestellt werden. Zum Be- und Entladen darf die Steganlage befahren werden.

  6. Das Vereinsgelände darf nicht mit Zweirädern befahren werden.

  7. Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sind auf dem Vereinsgelände verboten.

  8. Der Bootsplatz dient der Lagerung und Instandhaltung von Booten. Bootsfremde Materialien dürfen nicht gelagert werden.

  9. Auf dem Vereinsgelände dürfen weder Öl noch andere brennbare oder giftige Flüssigkeiten gelagert werden. Für die Beseitigung von Altöl sind die Bootseigner selbst verantwortlich. Ein vereinseigener Altölbehälter steht nicht zur Verfügung.

  10. An jedem Boot sind zur Westseite mindestens 2 Fender anzubringen. Für gute Leinen und ordnungsgemäßes Festmachen der Boote im Wasser, sowie die richtige Lagerung an Land, ist jeder Bootseigner selbst verantwortlich und hat dieses von Zeit zu Zeit auch zu kontrollieren. Lose Leinen dürfen nicht am Steg zurückgelassen werden. Die eingeteilten Bootsplätze sind einzuhalten.
    Neueinteilung nimmt der Hafenmeister vor.

  11. Das Auf - oder Abslippen der Boote ist Gemeinschaftsarbeit. Der Termin wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Jeder Bootseigner hat sich von Beginn bis Ende am Slippen zu beteiligen. Das Material zum Abpallen der Boote ist gegen Verwechslung zu kennzeichnen und bis spätestens 8 Tage nach Abslippen in die hierfür eingerichteten Regale oder im Trailer einzuordnen. Der Winterliegeplatz ist sauber zu verlassen.

  12. An jedem Boot muss im Winterlager außen ein funktionsfähiger Feuerlöscher griffbereit angebracht sein.

  13. Müll darf nicht auf dem Bootsplatz abgestellt werden. Die Mülltonne dient hauptsächlich nur dem Abfall aus dem Vereinshaus. Die Bootseigner sind verpflichtet, ihren Müll selbst zu entsorgen.

  14. Strom darf nur aus dem persönlich zugeteilten Zähler entnommen werden und wird nach dem Slippen abgerechnet. Für Gastlieger stehen Stromzähler mit der Aufschrift " Gäste " zur Verfügung. Hierfür ist eine Strompauschale von Euro 1,-- zu zahlen.

  15. Beim Abschleifen und Streichen der Boote ( das gilt insbesondere für Giftfarbe) ist eine Plane unterzulegen

  16. Wer das Vereinsgelände als letzter verläßt, hat das Vereinshaus und die Tore abzuschließen.

  17. Bei Nichtbeachtung der Hafenordnung kann Platzverbot erteilt werden. Verstoßen Vereinsmitglieder gegen diese Hafenordnung, entscheidet der Vorstand im Rahmen der Satzung.

W S V B K
Der VORSTAND


Copyright © 2003, Wassersportverein Bille Klabautermann e. V.,  22113 Hamburg, Kolumbusstr. 22,  30 April 2008
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