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Besucher,
Gastlieger sowie Vereinsmitglieder haben sich an diese Hafenordnung
zu halten
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Besucher und
Gäste betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr.
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Besucher sind
gern gesehen. Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist jedoch nur
in Begleitung von Vereinsmitgliedern, Gastliegern oder auf dem Weg
zu diesen gestattet.
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Vereinsmitglieder, Gäste oder Besucher haften für Schäden, welche
durch ihr Verschulden am Vereinseigentum entstehen.
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Kraftfahrzeuge
dürfen nur auf dem Parkplatz abgestellt werden. Zum Be- und Entladen
darf die Steganlage befahren werden.
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Das
Vereinsgelände darf nicht mit Zweirädern befahren werden.
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Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sind auf dem Vereinsgelände
verboten.
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Der Bootsplatz
dient der Lagerung und Instandhaltung von Booten. Bootsfremde
Materialien dürfen nicht gelagert werden.
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Auf dem
Vereinsgelände dürfen weder Öl noch andere brennbare oder giftige
Flüssigkeiten gelagert werden. Für die Beseitigung von Altöl sind
die Bootseigner selbst verantwortlich. Ein vereinseigener
Altölbehälter steht nicht zur Verfügung.
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An jedem Boot
sind zur Westseite mindestens 2 Fender anzubringen. Für gute Leinen
und ordnungsgemäßes Festmachen der Boote im Wasser, sowie die
richtige Lagerung an Land, ist jeder Bootseigner selbst
verantwortlich und hat dieses von Zeit zu Zeit auch zu
kontrollieren. Lose Leinen dürfen nicht am Steg zurückgelassen
werden. Die eingeteilten Bootsplätze sind einzuhalten.
Neueinteilung nimmt der Hafenmeister vor.
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Das Auf - oder
Abslippen der Boote ist Gemeinschaftsarbeit. Der Termin wird
rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Jeder Bootseigner hat
sich von Beginn bis Ende am Slippen zu beteiligen. Das Material zum
Abpallen der Boote ist gegen Verwechslung zu kennzeichnen und bis
spätestens 8 Tage nach Abslippen in die hierfür eingerichteten
Regale oder im Trailer einzuordnen. Der Winterliegeplatz ist sauber
zu verlassen.
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An jedem Boot
muss im Winterlager außen ein funktionsfähiger Feuerlöscher
griffbereit angebracht sein.
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Müll darf nicht
auf dem Bootsplatz abgestellt werden. Die Mülltonne dient
hauptsächlich nur dem Abfall aus dem Vereinshaus. Die Bootseigner
sind verpflichtet, ihren Müll selbst zu entsorgen.
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Strom darf nur
aus dem persönlich zugeteilten Zähler entnommen werden und wird nach
dem Slippen abgerechnet. Für Gastlieger stehen Stromzähler mit der
Aufschrift " Gäste " zur Verfügung. Hierfür ist eine Strompauschale
von Euro 1,-- zu zahlen.
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Beim
Abschleifen und Streichen der Boote ( das gilt insbesondere für
Giftfarbe) ist eine Plane unterzulegen
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Wer das
Vereinsgelände als letzter verläßt, hat das Vereinshaus und die Tore
abzuschließen.
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Bei
Nichtbeachtung der Hafenordnung kann Platzverbot erteilt werden.
Verstoßen Vereinsmitglieder gegen diese Hafenordnung, entscheidet
der Vorstand im Rahmen der Satzung.